Die SVSM bietet per Definition keine Ausbildung. Die Ausbildung ist Sache der Vetsuisse-Fakultäten. Weiter- und Fortbildung werden jedoch von der SVSM angeboten, resp. unterstützt:
Weiterbildung
Die Weiterbildung erfolgt nach Studienabschluss und schafft die Vorraussetzungen für die selbständige Ausübung einer tierärztlichen Tätigkeit in einem Fachgebiet. Die Tätigkeit als Assistenztierarzt in einem veterinärmedizinischem Unternehmen ist eine Form der Weiterbildung. Es besteht u.a. die Möglichkeit unterschiedliche Weiterbildungen mit Abschluss einer Prüfung zu absolvieren. Diese Weiterbildungen führen zur Erlangung eines Facharzttitels (FVH), eines Fähigkeits- oder Fertigkeitszeugnisses. Das Fähigkeitszeugnis bestätigt besondere Kompetenzen in einem Fachgebiet, das Fertigkeitszeugnis praktisches Können in einem abgegrenzten Teilgebiet.
Fortbildung
Die Fortbildung folgt im Anschluss an die Weiterbildung und erstreckt sich über die gesamte Dauer der Berufstätigkeit. Insbesondere InhaberInnen von FVH-Titeln, eines Fähigkeitszeugnisses oder eines Fertigkeitszeugnisses sind verpflichtet, ihre beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten durch kontinuierliche Fortbildung zu vertiefen, zu erweitern und zu verbessern (Art. 18, Bundesgesetz über die Ausübung von medizinischen, pharmazeutischen und tiermedizinischen Berufen in der Schweizerischen Eidgenossenschaft).