Aktivmitglieder mit Stimm- und Wahlrecht sind Tierärzte mit einem schweizerischen Diplom oder mit anerkannter tierärztlicher Tätigkeit in der Schweiz. Für die Aufnahme in die Vereinigung ist die Mitgliedschaft bei der GST Voraussetzung.
Als Gastmitglieder ohne Stimm- und Wahlrecht können Personen aufgenommen werden, die dem tierärztlichen Beruf, der tierärztlichen Wissenschaft oder den Belangen der „Schweizerischen Vereinigung für Schweinemedizin“ (SVSM) besonderes Interesse entgegenbringen.
Das Gesuch um Aufnahme ist schriftlich an den Vorstand zu richten und wird von diesem geprüft. Die ordentliche Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme endgültig.
Bitte füllen Sie dieses Formular aus.
Bitte beantragen Sie die SVSM-Mitgliedschaft über Ihr GST-Konto, unter "myGST" > "Meine Mitgliedschaft".
Bitte stellten Sie das Gesuch zur Aufnahme schriftlich an den Vorstand der SVSM via info@svsm.ch.
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