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Mitgliederversammlung

 

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im Frühjahr statt. Der Vorstand kann jederzeit eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Fünftel der stimm- und wahlberechtigten Mitglieder einen diesbezüglichen Antrag unter Angabe der zu behandelnden Traktanden stellen.

 

 

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