Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im Frühjahr statt. Der Vorstand kann jederzeit eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Fünftel der stimm- und wahlberechtigten Mitglieder einen diesbezüglichen Antrag unter Angabe der zu behandelnden Traktanden stellen.