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ITB-1 Schwein

 

Reglement ITB I Schwein

 

Rezertifizierung ITB I:

Aufgrund des überarbeiteten Reglements im Jahr 2017 sind alle Titelträger/-innen verpflichtet sich zur Beibehaltung des Fertigkeitszeugnisses alle 5 Jahre rezertifizieren zu lassen. Dazu müssen bis spätestens Ende November ein aktueller Nachweis des FZ FTVT, sowie 60 schweinespezifische Bildungsstunden (über 5 Jahre) unaufgefordert eingereicht werden.

Die Unterlagen sind einzureichen bei Stefanie Brägger (Stefanie.Braegger@gmx.ch).

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