Rezertifizierung ITB I:
Aufgrund des überarbeiteten Reglements im Jahr 2017 sind alle Titelträger/-innen verpflichtet sich zur Beibehaltung des Fertigkeitszeugnisses alle 5 Jahre rezertifizieren zu lassen. Das heisst, alle Titelträger/-innen die ihr FZ ITB-I vor dem 18. August 2017 erworben haben, müssen sich im Jahr 2022 rezertifizieren lassen. Alle Titelträger/-innen, die ihr FZ nach diesem Datum erworben haben, müssen sich innerhalb von 5 Jahren nach Erhalten des FZ rezertifizieren lassen. Dazu müssen bis spätestens Ende November 2022 eine Kopie des FZ ITB I, eine Kopie des FZ FTVT, 20 schweinespezifische Bildungspunkte, sowie ein aktueller Nachweis des FZ FTVT unaufgefordert eingereicht werden.
Die Unterlagen sind einzureichen bei Stefanie Brägger (Stefanie.Braegger@gmx.ch).